• Erstellung und Überprüfung von Grundstückskaufverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit einem Grundstücks- bzw. Immobilienerwerb
  • Beratung in grundstücksrechtlichen Angelegenheiten (betreffend Eigentum, Erbbaurechte, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Nießbrauch, dingliche Vorkaufsrechte, Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden, Reallasten, etc.)