- Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und sonstigen notariellen Vereinbarungen bei Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Beratung im Trennungsfall bezüglich sämtlicher sich daraus ergebender rechtlicher Fragen
- Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen in Bezug auf Kindesunterhalt sowie Ehegattenunterhalt während der Trennung und nach der Scheidung
- Beratung und Vertretung bei der Vermögensauseinandersetzung sämtlicher Vermögenswerte einschließlich Immobilien (Zugewinnausgleich, ehebedingte Zuwendungen, bis hin zu Teilungsversteigerungsverfahren)
- Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen wie elterliche Sorge, Umgangsrecht und Kindesherausgabe
- Wohnungszuweisungsverfahren
- Scheidungsverfahren
- Versorgungsausgleichsverfahren
- Vaterschaftsanfechtung
- Vertretung in sämtlichen Verfahren vor dem Familiengericht